Praxis für Ergotherapie Stefanie Arens

Höntroper Straße 46
44869 Bochum

Tel: 02327/ 83 28 018
Fax: 02327/8321062

E-Mail

Ergotherapie Bochum-Wattenscheid

Praxis für Ergotherapie Stefanie Arens


Ausgefallene Termine



Berechnung von ausgefallenen Terminen

 

Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Erziehungsberechtigten,

 

 es vorkommen, dass Sie aus vielerlei Gründen einen Termin nicht rechtzeitig absagen können (24 Stunden vor der Behandlung). Leider haben einige Patienten kein Verständnis, wenn wir in solch einer Situation eine Ausfallgebühr in Höhe der Kosten der ausgefallenen Behandlung in Rechnung stellen.


Durch Ihre Anmeldung und der Vereinbarung von Terminen zwischen Ihnen und Ihrem Therapeut haben sie einen Behandlungsvertrag geschlossen. Wir bemühen uns, durch eine straffe und koordinierte Planung, Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren und Ihnen eine feste Behandlungszeit, an einem vereinbarten Tag, zur vereinbarten Zeit zu garantieren.

Das bedeutet, in diesem Zeitraum ist die Zeit eines Therapeuten speziell für Sie reserviert.

Wird ein Termin nicht wahrgenommen oder kurzfristig (d.h. weniger als 24h vorher) abgesagt – aus welchem Grund auch immer – ist es uns, aller Bemühungen zum Trotz, oft nicht möglich diesen bestimmten Termin anderweitig zu vergeben.

Dadurch entstehen für die Praxis für die geplante Behandlung Kosten, die nicht gedeckt werden, da Ihre Krankenkasse nur erfolgte Behandlungen bezahlt.

Das bedeutet also, dass jeder abgesagte Termin einen Leerlauf von Kapazitäten und Therapeuten bedeutet, der für unsere Praxis einen hohen Kostenfaktor darstellt.



Ein vergleichbares Beispiel:


Sie buchen ein Hotelzimmer, können aber durch kurzfristige Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Gründe die Reise nicht antreten.

Das Zimmer ist jedoch für diesen Zeitraum für Sie reserviert.

Also müssen Sie die Kosten für dieses Hotelzimmer zahlen, ob Sie es nun nutzen oder nicht.

 

Sagen Sie daher Termine, die Sie nicht einhalten können, bitte unbedingt 24 Stunden vor­her ab.

Termine am Wochenanfang oder nach Feiertagen müssen am letzten Arbeitstag vor­her abgesagt werden.

 

Kurzum:

 

Unsere Praxis ist eine reine Bestellpraxis.

Mit Beginn der Behandlung auf Ärztliche Verordnung entsteht automatisch ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und unserer Praxis. Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert.

 Können Sie diese nicht wahrnehmen, dann sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig ab.

(gesetzlich vorgegeben 24h vor Termin)

Für NICHT ABGESAGTE Termine stellen wir Ihnen eine Ausfallgebühr (nach § 615 BGB – Annahmeverzug) in Höhe der jeweils geltenden Behandlungskosten privat in Rechnung, ungeachtet dessen, das der entfallene Termin laut Verordnungsmenge ggf.

anschließend noch stattfindet.




(rechtliche Grundlage: Amtsgericht Ludwigsburg Urteil vom 23.Sep.2003 – Az: 8 C 2330/03)

 


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