Was ist Logopädie?



"Logopäden und Logopädinnen sind darin ausgebildet festzustellen,     ob eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder auch Schluckstörung vorliegt    und wie sie zu behandeln ist.

Sie diagnostizieren und therapieren auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung und beraten Patienten und ihre Angehörigen. Im Vorfeld von Erkrankungen können logopädische Beratung und Präventionsangebote dazu beitragen, Kommunikationsstörungen vorzubeugen. Auch während einer Erkrankung können Logopäden helfen, mögliche Folgen für die Sprache, das Sprechen oder die Stimme abzuwenden beziehungsweise abzumildern."



(Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V., 2022)






               Wer übernimmt die Kosten für die Logopädie ?



Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Erwachsen 90 % der Kosten für logopädische Therapien.

10% der Behandlungskosten plus 10€- Rezeptgebühr muss der Patient, insofern er keine Befreiung von der Zuzahlung hat, selbst bezahlen.

Für Patienten unter 18 Jahren erstattet die gesetzliche Krankenkasse die vollen Kosten der Behandlung.

Bei privat versicherten Patienten übernmmt die Kasse, je nach abgeschlossenen Tarif die Kosten der Behandlung.

Hier sollten die Patienten sich bei der jeweiligen Kasse im vorhinein eventuell erkundigen.





           
                    Wer wird behandelt?

In der Logopädie können Menschen jeden Alters behandelt werden.

  • Säuglinge
  • Kleinkinder
  • Vorschul- und Schulkinder
  • Erwachsene
  • Senioren


Was wird behandelt?



  • Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern
  • Artikulationsstörungen
  • Dysgrammatismus
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
  • Grammatikalische Auffälligkeiten
  • Myofunktionelle- und orofaciale Störungen
  • Mutismus
  • Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten
  • Näseln
  • Stottern/ Poltern
  • Stimmstörungen
  • Schluckstörungen
  • Sprach- und Sprechstörungen bei neurologischen Erkrankungen




Wie bekommt man Logopädie?



Für eine logopädische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) nötig. Dieses wird vom behandelnden Arzt verschrieben – bei Kindern und Jugendlichen ist es oft der Kinderarzt, der Kieferorthopäde oder der Kinder- und Jugendpsychiater.


Ärzte die Heilmittelverordnungen für Logopädie verordnen können sind:

  • Hals-, Nasen- ind Ohrenärzte
  • Kinderärzte
  • Hausärzte
  • Gesichts- und Kieferortophäden


Ablauf der logopädischen Behandlung


Zu Beginn der Behandlung stehen ein Anamnesegespräch mit dem Patienten oder den Eltern/ Angehörigen.

Hier wird eine ausführliche Befunderhebung durchgeführt und die Therapieziele werden gemeinsam ermittelt.


Anhand der gewonnenen Informationen klären wir über die Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörungen auf und sprechen über den Verlauf der Therapie.

Die Auswahl der einzelnen Therapieziele und -inhalte richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und werden mit dem Patienten gemeinsam besprochen.

Wichtige Schwerpunkte können u. a. die Verbesserung der Motorik der Gesichtsmuskulatur, der Kau- und Schluckmuskulatur, der Atmung, des Stimmapparates, der Aussprache, des Sprechtempos und der kommunikativen Fähigkeiten sein.

Um die einzelnen Funktionen zu verbessern, werden in der logopädischen Therapie aktive Bewegungsübungen, Wahrnehmungsübungen, Entspannungs- und Kräftigungsübungen angewandt und Tonbandaufzeichnungen, Spiegel, etc. zur Eigenkontrolle eingesetzt.

Wir legen Wert auf die Elternberatung, sowie auf die Anleitung zur häuslichen Unterstützung der Therapie.

Auch die interdisziplinäre Arbeit mit Ärzten, Kindergärten, Schulen und anderen Heilmittelerbringern, wie Ergotherapeuten und Physiotherapeuten ist uns sehr wichtig.


Die Behandlung findet in den meisten Fällen in Form einer Einzelbehandlung statt, wobei Gruppentherapien auch möglich sind.


Wenn ärztlich verordnet, können die Leistungen auch als Hausbesuch durchgeführt werden.